Wahlkabine
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Wahlkabinen sind im Wahlraum so zu positionieren, dass der Wähler seine Stimme unbeobachtet abgeben kann. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Wahlvorstand muss von seinem Tisch aus die Wahlkabinen im Blick haben, um bspw. sicherzustellen, dass sich nur eine Person in einer Wahlkabine befindet. Darüber hinaus überprüft der Wahlvorstand die Wahlkabine regelmäßig auf unerlaubte Wahlwerbung (Flyer, Kugelschreiber etc.).
Die Wahlkabine muss einzeln betreten werden und es dürfen keine Bildaufnahmen gemacht werden.
Siehe auch "Unerlaubte Wahlwerbung" und "Selfies in der Wahlkabine".