Unerlaubte Wahlwerbung (Bannmeile)
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Keine Wahlwerbung vor Ort am und im Wahlraum
Gilt für:
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.