Kandidaten
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Kandidaten für das Europäische Parlament müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Auch volljährige Unionbürgerinnen und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, können in Deutschland kandidieren. Die Wählbarkeit wird durch eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt.
Wer für einen Ratssitz, als Teil der Bezirksvertretung oder für das Amt als (Ober-) Bürgermeister/in kandidieren möchte, muss entweder von einer Partei/Wählergruppe aufgestellt werden oder ausreichend Unterstützungsunterschriften sammeln, um als Einzelbewerber oder neue Wählergruppe auf dem Stimmzettel zu stehen. Kandidaten für die Wahl des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit (oder die eines europäischen Mitgliedstaates) besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und drei Monate vor der Wahl in dem Wahlgebiet wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Bei der Wahl des Oberbürgermeisters ist wählbar, wer am Wahltag Deutscher ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat und 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wählbarkeit wird durch eine Wählbarkeitsbescheinigung seitens der Gemeinde bestätigt.