Landtag

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Landtagswahl: 

Der Landtag befindet sich in Düsseldorf und besteht aus Abgeordneten, die von den Bürgerinnen und Bürgern aus Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre gewählt werden. Die Abgeordneten des Landtages wählen nicht nur die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten, sondern beschließen auch die Gesetze und kontrollieren die Landesregierung.

Im Landtag NRW sind mindestens 181 Abgeordnete vertreten. 128 Abgeordnete werden dabei über die Erststimme direkt vom Volk gewählt, die anderen 53 werden von den Parteien entsprechend der erlangten Mehrheitsverhältnisse in den Landtag entsendet.