Wahlvorschläge
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Es gibt keine Kreiswahlvorschläge, sondern nur Listenwahlvorschläge in Form von Landeslisten. In den Landeslistenwahlvorschlägen wird unter der Bezeichnung der Partei oder der politischen Vereinigung eine beliebig große Anzahl von Bewerbern mit je einem Ersatzbewerber zur Wahl gestellt. Der Wähler kann sich bei der Wahl nur für eine gesamte Liste entscheiden.
Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern bis zu einem bestimmten Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden.