Listenwahl
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Verhältniswahl wird auch als Listenwahl bezeichnet, weil der Wähler nicht für einen bestimmten Wahlkandidaten stimmt, sondern für eine Vorschlagsliste. Auf dieser sind wiederum Wahlkandidaten aufgeführt. Der Wähler hat nur eine einzige Stimme. Er muss sich entscheiden, für welchen Listenwahlvorschlag er seine Stimme abgibt. Damit ist die Wahl eines bestimmten einzigen Wahlkandidaten nicht möglich.