Wahlperiode
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Regelung zur Europawahl:
Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für diesen Zeitraum gewählt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.