Bezirksvertretungen
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Als Bezirksvertretungen werden politische Gremien bezeichnet, die Stadtteile oder Stadtbezirke verwalten. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt den kreisfreien Städten auf, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Es soll in nicht weniger als drei und in nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. In Gelsenkirchen gibt es fünf Stadtbezirke: Gelsenkirchen-Mitte, -Nord, -West, -Ost und -Süd. Für jeden Stadtbezirk wird eine Bezirksvertretung gewählt. Die Mitgliederzahl der Bezirksvertretungen ist nach den Einwohnerzahlen des Stadtbezirks gestaffelt.
Die Bezirksvertretungen wurden zuletzt bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 gewählt.