Verpacken der Wahlunterlagen
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen verpackt. Hierzu liegen Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Ungekennzeichnete Stimmzettel werden vor Ort entsorgt und eingenommene Wahlscheine werden separat verpackt.
Alle übrigen Unterlagen, wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Hierzu gibt es besondere Absprachen mit den Wahlvorstehern. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände der praktischen Anleitung entnehmen.
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen verpackt. Hierzu liegen Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Eingenommene Wahlscheine werden separat verpackt. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben. Übrige ungekennzeichnete Stimmzettel sind vor Ort zu entsorgen.
Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.