Stimmabgabe
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Vorgang der Stimmabgabe ist gesetzlich genau festgelegt. Die Aufgabe des Wahlvorstandes besteht somit darin, den Wahlraum so einzurichten, dass die Stimmabgabe entsprechend der gesetzlichen Grundlage durchgeführt werden kann. Die Reihenfolge der Stimmabgabe gliedert sich folgendermaßen:
- Der Wähler gibt seine Wahlbenachrichtigung ab, auf Verlangen des Wahlvorstandes muss er sich ausweisen.
- Sobald der Schriftführer die Daten des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat (kein Sperrvermerk "W" oder "gestrichen"), erhält er einen Stimmzettel.
- Der Wähler geht in die Wahlkabine, kennzeichnet den Stimmzettel und faltet ihn so, dass niemand sehen kann, wie er gewählt hat.
- Danach wirft er den Stimmzettel in die Wahlurne.
- Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe mit einem Haken im Wählerverzeichnis (Stimmabgabevermerk).
Bei Wählern mit Wahlschein siehe Stimmabgabe mit Wahlschein.