Sperrvermerk
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Hat eine wahlberechtigte Person bereits einen Wahlschein (Briefwahl) erhalten, so ist im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „W“ (= Wahlschein) eingetragen.
Wahlberechtigte, die einen Sperrvermerk haben, dürfen nur mit dem eigenen gültigen Wahlschein wählen.
Siehe auch Briefwahl und Stimmabgabe mit Wahlschein.