Briefwahlvorstand und Briefwahlvorsteher

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Für die Zulassung und Auszählung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen bildet die Oberbürgermeisterin eine bestimmte Anzahl an Briefwahlvorständen. Für die Landtagswahl werden 53 Briefwahlbezirke gebildet.

Der Briefwahlvorstand besteht aus dem Briefwahlvorsteher und dem Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren vier Beisitzern. Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses (ebenfalls ab 18.00 Uhr) sind dabei analog zu den Aufgaben des Wahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe. Siehe hierzu auch Zulassung/Zurückweisung eines Wahlbriefs.