Schnellmeldung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Mit der Schnellmeldung gibt der Wahlvorsteher das im Stimmbezirk ermittelte Wahlergebnis an das Wahlamt weiter.

Die telefonisch zu verlesende Schnellmeldung erfolgt auf Grundlage des Schnellmeldeformulares, das den allgemeinen Wahlunterlagen beiliegt. Bereits während der telefonischen Durchgabe erfolgt eine Plausibilitätsprüfung des ermittelten Ergebnisses.