Erfrischungsgeld
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Siehe ehrenamtliche Tätigkeit.
Regelung zur Europawahl:
Die Mitglieder des Wahlvorstandes bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld". Es dient u.a. als Aufwandsentschädigung für Verpflegungskosten am Wahltag. Die Höhe variiert von Kommune zu Kommune.
Siehe auch ehrenamtliche Tätigkeit.