Erfrischungsgeld

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Europawahl: 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld". Es dient u.a. als Aufwandsentschädigung für Verpflegungskosten am Wahltag. Die Höhe variiert von Kommune zu Kommune.

Siehe auch ehrenamtliche Tätigkeit.