Ausstattung des Wahlvorstandes

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Alle für die Wahl relevanten Unterlagen werden den einzelnen Wahlvorständen vom Oberbürgermeister in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Dazu zählen u. a. das Wählerverzeichnis, die Stimmzettel, Kugelschreiber, eine Wahlurne mit Schloss und Schlüssel, die Wahlniederschrift und die Schnellmeldung, die Wahlbekanntmachung zum Aushang und weitere Unterlagen wie Gesetzestexte, Verpackungsmaterial, Siegel etc. bis hin zu Richtungspfeilen, um den Wählern den Weg zum Wahlraum anzuzeigen.

Eine genaue Übersicht aller erforderlichen Unterlagen ist der Wahlkiste am Wahlmorgen zur Vollständigkeitskontrolle beigefügt.