Wahlurne

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Wahlurne muss ein verschließbarer Gegenstand sein, der mit einem - abnehmbaren - Deckel versehen ist. Im Deckel muss ein schmaler Spalt vorhanden sein, durch den der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen kann.

Der Wahlvorsteher überprüft vor Beginn der Wahlhandlung (8.00 Uhr), ob die Wahlurne leer ist und versiegelt sie. Die Wahlurne darf während der Wahlhandlung (8.00 bis 18.00 Uhr) nicht geöffnet werden.