Wählbarkeitsbescheinigung
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Eine Wählbarkeitsbescheinigung muss von allen Kandidierenden bei der Wahlleitung eingereicht werden, damit deren Zulassung geprüft werden kann. Die Wählbarkeitsbescheinigung wird in der Regel vom Wahlamt der Heimatgemeinde auf formlosen Antrag hin ausgestellt.