Stimmzettel
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Aussehen, Beschaffenheit usw. sind durch Gesetz bzw. Verordnung genau geregelt. Es dürfen nur Originale verwendet und ausgezählt werden. Der Stimmzettel muss vollständig sein (alle Kandidaturen noch vollständig zu erkennen). Stimmzettel, die als Muster herausgegeben werden, sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.