Losentscheid

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Landtagswahl: 

Im Wahlkreis ist die Kandidatur erfolgreich, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Kreiswahlleitung zu ziehende Los. Ebenfalls ausgelost wird, welche Partei einen Sitz erhält, wenn die Sitzverteilung nach prozentualem Wahlergebnis auch bei vier Nachkommastellen nicht eindeutig ist.

Regelung zur Europawahl: 

Bei Wahlen zum Europäischen Parlament kann es zu keinen Losentscheidungen kommen, da nur Listen gewählt werden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Im Wahlkreis ist die Kandidatur erfolgreich, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende Los. Ebenfalls ausgelost wird, welche Partei einen Sitz erhält, wenn die Sitzverteilung nach prozentualem Wahlergebnis auch bei vier Nachkommastellen nicht eindeutig ist.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Im Wahlkreis ist die Kandidatur erfolgreich, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Kreiswahlleitung zu ziehende Los.