Integrationsrat

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

In Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern ist ein Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat wird nach den gleichen allgemeinen Regeln gewählt wie der Stadt- oder Gemeinderat. Die Wahl findet am gleichen Tag der Kommunalwahl statt.  Die Wahlzeit dauert wie beim Rat 5 Jahre.