Erfrischungsgeld
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld". Es dient als Aufwandsentschädigung für Verpflegungskosten am Wahltag. Die Höhe variiert von Kommune zu Kommune. Es wird nach der Auszählung in bar übergeben und ist steuer- und abgabefrei.
Siehe ehrenamtliche Tätigkeit.