Bezirksvertretung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

In den kreisfreien Städten in NRW wird bei den Kommunalwahlen für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirsvertretung wird nach den gleichen allgemeinen Regeln gewählt wie der Stadtrat. Die Wahlzeit dauert wie beim Stadrat 5 Jahre.