Berechnung der Sitzverteilung
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Sitzverteilung im Europaparlament wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.
Die Sitzverteilung im Stadtrat wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.