Berechnung der Sitzverteilung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Landtagswahl: 

Die Sitzverteilung im Landtag wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei  durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.

Regelung zur Europawahl: 

Die Sitzverteilung im Europaparlament wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Die Sitzverteilung im Stadtrat wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Die Sitzverteilung im Bundestag wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird jedem Bundesland anhand der Einwohnerzahl eine bestimmte Menge an Sitzen zugeordnet. Dann wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen des Landes durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen auf die Landeslisten der Parteien durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei im Bundesland.