Erst- und Zweitstimme
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber, also eine bestimmte Person. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region vertreten ist.
Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.
Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.
Bei den Kommunalwahlen werden entweder Listen- (Gemeinderäte, Bezirksvertretungen, Integrationsrat) oder Personenwahlen ((Ober-)Bürgermeister/in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann. Pro Stimmzettel erfolgt somit eine separate Wahl, d. h. es gibt bei Kommunalwahlen kein Zweistimmensystem.