Bezirksvertretungen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

In den kreisfreien Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens wird bei den Kommunalwahlen für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirksvertretung wird nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt. Die Wahlperiode beträgt wie beim Rat der Stadt fünf Jahre.