Bezirksvertretungen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Als Bezirksvertretungen werden politische Gremien bezeichnet, die Stadtteile oder Stadtbezirke verwalten. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt den kreisfreien Städten auf, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Es soll in nicht weniger als drei und in nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. In Gelsen­kirchen gibt es fünf Stadtbezirke: Gelsenkirchen-Mitte, -Nord, -West, -Ost und -Süd. Für jeden Stadtbezirk wird eine Bezirksvertretung gewählt. Die Mitgliederzahl der Bezirksvertretungen ist nach den Einwohnerzahlen des Stadtbezirks gestaffelt.

Die Bezirksvertretungen wurden zuletzt bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 gewählt.