Wahlgesetze

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Ablauf jeder Wahl ist gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen stellen die Grundlage für das Handeln der Wahlorgane dar.

Regelung zur Landtagswahl: 

Gesetzliche Grundlagen:

- Landeswahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

- Landeswahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Regelung zur Europawahl: 

Gesetzliche Grundlagen:

Europawahlgesetz

Europawahlordnung

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Gesetzliche Grundlagen:

- Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

- Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Regelung zur Bundestagswahl: 

Gesetzliche Grundlagen:

- Bundeswahlgesetz

- Bundeswahlordnung