Verpflichtung des Wahlvorstands
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlvorsteher und Stellvertreter werden vom (Ober-) Bürgermeister zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Schriftführer und die Beisitzer werden vom Wahlvorsteher am Wahlmorgen vor Beginn der Wahlhandlung verpflichtet.
Siehe auch Unparteiische Wahrnehmung des Amtes.
Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes
Gilt für:
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.