Wahlvorstand
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Wahlvorstand ist ein Wahlorgan. Er ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag, wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im (Stimm)-Wahlbezirk zuständig. Der Wahlvorstand besteht aus: 1 Wahlvorsteher/in, 1 Schriftführer/in und 3 bis 6 Beisitzenden.