Bekanntmachungen, öffentliche
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Das Europawahlrecht sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bekanntmachung über die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern
- Bekanntmachung über die Teilnahme von Auslandsdeutschen an der Europawahl
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Das Kommunalwahlrecht sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Einteilung des Wahlgebiets in Stimmbezirke
- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis