Wahllokal

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Am Wahltag erfolgt die Stimmabgabe in den Wahlräumen. Sie sind häufig in Schulen, Gemeinderäumen aber auch in öffentlich zugänglichen Räumen eingerichtet. In einem Gebäude können auch mehrere Wahlvorstände in verschiedenen Wahlräumen untergebracht sein.

Die meisten Wahlräume sind auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt oder eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Eine Information zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen.

Hinweis: Die Bezeichnung "Wahllokal" wurde bis 2017 geführt. Dieser Begriff wird wegen der Doppeldeutigkeit, ob damit das Gebäude oder der konkrete Raum gemeint ist, seitdem nicht mehr verwendet. Die Räumlichkeiten zur Stimmabgabe werden nunmehr als Wahlraum bezeichnet. Siehe daher auch den Textbeitrag "Wahlraum".

Weiterführende Informationen: 

Einrichten des Wahlraumes

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.