Wahlbrief

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Wahlbrief (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag (blau) samt Stimmzettel und den vom Wähler unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an den (Ober)Bürgermeister zurückgeschickt und muss spätestens bis zum Wahltag, 16.00 Uhr, eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt. 

Hinweis:

Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Wahlbriefes, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern. Bei der im Jahr 2014 durchgeführten Europawahl zusammen mit den Kommunalwahlen wurden neben den roten Wahlbriefen für die Europawahl bspw. auch gelbe (Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretungen) und orange Wahlbriefe (Wahl des Integrationsrates) verwendet.

Beginn der Briefwahlhandlung

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.