Stimmzettelschablone

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können mit einer Schablone selbstständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW geben Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus.

Weitere Informationen können bei der Landesgeschäftsstelle der BSVW in Dortmund unter 0231 / 55 75 900 für den Bereich Westfalen angefordert werden.