Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen richtet sich nach der Zahl der Stimmen, die sie bei der letzten Europawahl im Land erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets erreicht haben. Sonstige Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Reservelisten an. Parteien/Wählergruppen und Einzelkandidaten, die bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebietes keine Stimmen errungen oder nicht teilgenommen haben, erhalten die nächstfolgenden Nummern nach der Reihenfolge ihrer Namen im Alphabet.