Erst- und Zweitstimme
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Bei der Europawahl gibt es nur eine Stimme, mit der der Wähler sich für eine Wahlvorschlagsliste entscheidet. Der Wähler kann sich bei der Wahl nur für eine gesamte Liste entscheiden, ohne dass er die Möglichkeit hat, einzelne Bewerber von der Liste zu streichen, auszuwechseln oder zu bevorzugen.
Erst- und Zweitstimme existieren bei den Kommunalwahlen nicht. Der Wähler hat pro Stimmzettel eine Stimme.