Verpacken der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Nach  Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Packpapier, Versandumschläge etc.) bereit. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden sortiert nach der Zweitstimme verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.