Persönliche Stimmabgabe

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Wähler darf seine Stimme nur persönlich abgeben. In Ausnahmefällen kann er jedoch auch eine Hilfsperson bestimmen und sich von ihr bei der Stimmabgabe helfen lassen. Siehe hierzu auch "Hilfsperson".