Fahrtkosten
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Fahrtkosten, die durch den Wahlhelfereinsatz entstehen, sind bereits mit der Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) abgegolten.