Ehrenamtliche Tätigkeit
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, d. h. sie erfolgt freiwillig und wird unentgeltlich geleistet. Stattdessen wird den Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Sie dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt des Wahlhelfers.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, d. h. sie erfolgt freiwillig und wird unentgeltlich geleistet. Stattdessen wird den Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Sie dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt des Wahlhelfers. Die Höhe des Erfrischungsgeldes variiert von Kommune zu Kommune.