Aufbewahrung der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Alle im Zusammenhang mit der Wahl stehenden Unterlagen (z. B.  Wählerverzeichnisse, Wahlbenachrichtigungen, Stimmzettel) müssen so sicher verwahrt werden, dass sie gegen Einsichtnahme durch Unbefugte geschützt sind.