Wahlkreise

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Land Nordrhein-Westfalen wird in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadtgebiet der Stadt Dortmund umfasst die vier Landtagswahlkreise

  • 111 Dortmund I    (Stadtbezirke Mengede, Huckarde, Innenstadt-West)
  • 112 Dortmund II   (Stadtbezirke Eving, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost)
  • 113 Dortmund III  (Stadtbezirke Scharnhorst, Brackel, Aplerbeck)
  • 114 Dortmund IV (Stadtbezirke Lütgendortmund, Hombruch, Hörde)

Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Die Bundesrepublik Deutschland wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Das Stadtgebiet Dortmund umfasst die zwei Bundestagswahlkreise

  • 142 Dortmund I    (Stadtbezirke Mengede, Huckarde, Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Lütgendortmund, Hombruch)
  • 143 Dortmund II   (Stadtbezirke Eving, Innenstadt-Nord, Scharnhorst, Brackel, Aplerbeck, Hörde)

Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein.