Wahlurne
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Wahlurne muss ein verschließbarer Gegenstand sein, der mit einem - abnehmbaren - Deckel versehen ist. Im Deckel muss ein schmaler Spalt vorhanden sein, durch die jeweiligen Wählenden ihre Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen können.
Die Wahlvorstehenden überprüfen vor Beginn der Wahlhandlung (8 Uhr), ob die Wahlurne leer ist und verschließen diese anschließend mit einem Schloss oder versiegeln sie. Die Wahlurne darf während der Wahlhandlung (8 bis 18 Uhr) nicht geöffnet werden.