Wahlperiode
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Regelung zur Europawahl:
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
Die laufende Wahlperiode endet und die neue Wahlperiode beginnt mit der Eröffnung der ersten Parlamentssitzung nach der Wahl. Diese Sitzung findet am ersten Dienstag nach Ablauf eines Monats nach der Wahl statt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen sowie der/die Oberbürgermeister/in werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.