Wahlbrief

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

 

Der Wahlbrief (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag (blau) samt Stimmzettel und den von den Wählenden unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an das Stadtoberhaupt bzw. das Wahlamt zurückgeschickt und muss spätestens bis zum Wahltag, 18 Uhr, eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt. 

Hinweis:

Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Wahlbriefes, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern.

 

 

 

Beginn der Briefwahlhandlung

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Kommunalwahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.