Landeswahlausschuss
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Regelung zur Europawahl:
Der Landeswahlausschuss hat bei Europawahlen unter anderem folgende Aufgaben:
Feststellung, wie viele Stimmen im Land für die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind
den Namen von Wahlvorschlagsberechtigten, deren Kurzbezeichnung, Kennworte oder Anfügungen im Land – falls erforderlich – Unterscheidungsbezeichnungen geben