Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Das passive Wahlrecht ist das Recht aller Wahlberechtigten, sich selbst zur Wahl zu stellen und in ein öffentliches Amt gewählt zu werden. 

Das passive Wahlrecht kann durch richterlichen Beschluss entzogen werden (z.B. nach Verurteilung aufgrund eines Verbrechens).