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Dieses Quiz besteht aus 2 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 5 Minuten.

Niederschrift (Briefwahl)

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

In bestimmten Fällen dürfen rote Wahlbriefe nicht zur Wahl zugelassen werden und die darin befindlichen blauen Stimmzettelumschläge auch nicht für die spätere Stimmenauszählung in die Wahlurne eingeworfen werden. Müssen Sie einen solchen Fall in der Briefwahlniederschrift vermerken?

Ja, auf einem der Niederschrift beizufügenden gesonderten Blatt.

Nein, es ist für die Auszählung zum Ende der Wahlzeit unerheblich.

Nein, der Briefwahlvorstand weiß ja Bescheid.

Ja, unter Punkt 2.6 der Niederschrift.