Statusmeldung

Dieses Quiz besteht aus 25 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 25 bis 30 Minuten.

Stimmabgabe

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Seite 1 von 25

Frage 1

Ein Mitarbeiter eines Meinungsforschungsinstituts befragt Wähler nach der Stimmabgabe zur Wahl. Ist das erlaubt?

Nein, das Wahlgeheimnis muss gewahrt bleiben.

Ja, es herrscht Meinungsfreiheit.

Ja, wenn die Befragung außerhalb des Wahllokals erfolgt und der Wahlvorstand über die Befragung durch das Wahlamt informiert wurde.