Bundeswahlleiter

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden durch das Bundesministerium des Innern ernannt. Dieser ist im Allgemeinen der Präsident des Statistischen Bundesamtes.

Er organisiert die Bundestagswahl sowie die Europawahl und führt die Wahlen auch durch.