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Dieses Quiz besteht aus 13 Fragen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten.

Einrichtung des Wahlraums

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Ihr Wahlraum ist als "barrierefrei" ausgezeichnet. Welche Auswirkungen hat dies auf die Einrichtung des Wahlraumes?

Keine, ich mache mir jedoch selbst ein Bild davon und vergewissere mich, ob die Barrierefreiheit gegeben ist.

Keine, ich sollte die Wahlkabinen jedoch so aufstellen, dass auch Rollstuhlfahrer ungehindert dort ihre Stimme abgeben können.

Dieser Umstand wirkt sich nicht auf die Anordnung der Wahlkabinen, Tische und Stühle und somit auch nicht auf die Abfolge der Stimmabgabe aus. Die Einrichtung erfolgt wie bei einem nicht barrierefreien Wahlraum.

Keine, ich muss aber damit rechnen, dass vermehrt Wähler mit einer körperlichen Beeinträchtigung aus anderen - nicht barrierefreien - Wahlräumen meinen Wahlraum aufsuchen. Diese müssen dann aber einen für meinen Wahlkreis gültigen Wahlschein vorlegen, nur damit ist dann eine Stimmabgabe möglich.